Geltungsbereich
Diese Platzordnung gilt ergänzend zur Hausordnung für alle spezifischen Nutzungsflächen der Motorsport Arena Oschersleben GmbH, insbesondere Fahrerlager, Boxenbereiche, Betriebsflächen sowie Zeltplatzbereiche.
Rangverhältnis
Die Hausordnung hat Vorrang. Diese Platzordnung konkretisiert ausschließlich flächenspezifische Regelungen. Im Falle von Widersprüchen gilt die Hausordnung.
Fahrerlager und Verkehrsregelungen
- Im gesamten Fahrerlager gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.
- In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt absolute Motorenruhe.
- Rettungswege sind jederzeit freizuhalten und dürfen weder befahren noch blockiert werden.
- Das Verlegen von Kabeln und Schläuchen ist auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken.
Nutzung von Fahrzeugen
- Das Fahren ist ausschließlich im Fahrerlager, Infield sowie im Außenkreis zulässig. Die Rennstrecke und Kartbahn ist mit gesonderter Genehmigung zu befahren. Es besteht Helmpflicht bei motorisierter Zweiradnutzung.
- Drifts, Wheelies, Stoppies sowie vergleichbare Fahrmanöver sind untersagt.
- Fahrzeuge sind so zu betreiben, dass keine Gefährdung Dritter entsteht.
Umwelt- und Flächenschutz
- Unter Fahrzeugen, die am Streckenbetrieb teilnehmen, sind geeignete Schutzmaßnahmen (insbesondere Ölauffangmatten) zu verwenden.
- Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
- Abfälle sind entsprechend den bereitgestellten Systemen zu entsorgen.
Boxenbereiche
- Der Zutritt ist ausschließlich autorisierten Personen gestattet.
- In sämtlichen Boxenbereichen gilt absolutes Rauchverbot.
- Offenes Feuer sowie Grillen ist untersagt.
- Fahrzeugwäsche ist ausschließlich auf dem Waschplatz zulässig.
Zeltplatzordnung
- Die Nutzung des Zeltplatzes erfolgt gemäß den jeweils gültigen Buchungsbedingungen.
- Auf den Campingplätzen gilt ein Fahrverbot mit Ausnahme der An- Abreise und zum Erreichen des Stellplatzes.
- Sanitäranlagen sind sauber zu halten.
- Müll ist getrennt und ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Offene Feuer sind untersagt; Grills sind erlaubt.
Presseakkreditierung
- Für sämtliche Foto- und Filmaufnahmen auf dem Gelände der Rennstrecke der Motorsport Arena Oschersleben GmbH ist eine vorherige Genehmigung erforderlich.
- Akkreditierungen sind bis spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung per E-Mail unter zu beantragen.
- Voraussetzung für die Akkreditierung ist ein gültiger Presseausweis oder eine Journalistenhaftpflichtversicherung sowie ein gültiges Eintrittsticket.
- Mediawesten sind in der Verwaltung gegen eine Kaution in Höhe von 20 € zu erhalten und im Rahmen der Tätigkeit zu tragen.
- Alle Tätigkeiten haben unter Beachtung der Verbotszonen zu erfolgen.
Kinder und Jugendliche
- Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt zum Gelände.
- Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren müssen sich während des gesamten Aufenthaltes unter ständiger Aufsicht einer geeigneten Begleitperson befinden.
- Jugendliche ab dem 14./17. Lebensjahr, die sich nach 22:00 Uhr auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, müssen eine gültigen „Muttizettel“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz vorweisen können.
Sanktionen
Bei Verstößen gegen diese Platzordnung können insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Verwarnung
- Verweis von Flächen
- Entzug von Berechtigungen
- Hausverbot
- Schadensersatzforderungen
Schlussbestimmungen
Die Motorsport Arena Oschersleben GmbH behält sich vor, diese Platzordnung jederzeit anzupassen, sofern sachliche Gründe dies erfordern.